IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht von IED-Anlagen veröffentlicht
Nach der Zustimmung durch die Umweltministerkonferenz am 6. Juni 2017 haben die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaften für Boden (LABO), Immissionsschutz (LAI) und Wasser (LAWA) ihre Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) veröffentlicht. Sie ergänzt die Arbeitshilfen zur Auslegung der Richtlinie in Deutschland.
Nach der allgemeinen Arbeitshilfe zur Umsetzung der IE-Richtlinie in Deutschland aus dem Jahr 2014 veröffentlichte die adhoc-Arbeitsgruppe 2015 eine lange diskutierte Auslegung der Pflicht zum Erstellen eines Ausgangszustandsberichts. Sie führt aus, wie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (§ 10 Abs. 1a BImSchG) von Anlagen nach der IE-Richtlinie (IED-Anlagen) die Pflicht zur Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand des Anlagengrundstücks vollzogen werden sollte. Die jetzt veröffentlichte Arbeitshilfe legt wiederum die in § 5 Absatz 4 BImSchG verankerte Pflicht zur Rückführung des Anlagengrundstücks nach Einstellung des Betriebs von IED-Anlagen in den Ausgangszustand aus.
Alle Arbeitshilfen können auf der Website der LAI heruntergeladen werden.