IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Änderung der TA Lärm veröffentlicht
Das Bundesumweltministerium hat die angekündigte Änderung der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm („TA Lärm“) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird analog zur jüngsten Baurechtsnovelle eine neue Gebietskategorie "Urbane Gebiete" (zur Unterscheidung von Gewerbegebieten, Mischgebieten, Allgemeinen Wohngebieten usw.) eingeführt. Hier soll die Gesamtbelastung durch anlagenbezogene Geräusche die Richtwerte von 63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts nicht überschreiten.
Die Bundesregierung folgt damit dem Votum des Bundesrats, wonach der nächtliche Lärmrichtwert für Urbane Gebiete nicht über dem Wert für Mischgebiete liegen sollte.
Die Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen, sobald in neuen oder geänderten Bebauungsplänen Urbane Gebiete ausgewiesen werden. Ob dies verstärkt geschehen wird, bleibt abzuwarten.