Arbeitgeberpflichten
Änderung der TRGS 900 mit Arbeitsplatzgrenzwerten
Am 17. Juni 2024 wurde zum wiederholten Mal eine Änderung der Technischen Regel Gefahrstoffe Nr. 900 (TRGS 900) veröffentlicht, welche die in Deutschland geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte auflistet.
Die dreiseitige Änderung betrifft zum einen Asphalt und Bitumen (Grenzwerte und Fristen). Zum anderen werden wie üblich in Anhang 3 und Anhang 4 einige Stoff-Einträge geändert oder ergänzt oder gestrichen. Betroffen sind u. a. amorphe Kieselsäuren, Schwefeldioxid und Tetrahydrofuran.
Der Änderungstext ist zwar nicht im offiziellen Verkündungsorgan, dem Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21, aber auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abrufbar; dort findet sich auch die aktuelle Gesamtfassung der TRGS 900: BAuA - Regelwerk - TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin