Gilt ab sofort

REACH-Kandidatenliste erneut erweitert

Im Januar 2025 wurden fünf weitere Stoffe in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Es handelt sich um:
  • 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigte, ungesättigte)-2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl] Hexansäure, EG-Nr.: 701-118-1, CAS-Nr.: 2156592-54-8, reproduktionstoxisch,
    Verwendungen: Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermittel, Schmierfette und Flüssigkeiten für Metallbearbeitungsprozesse
  • Octamethyltrisiloxan, EG-Nr.: 203-497-4, CAS-Nr.: 107-51-7, sehr persistent und sehr bioakkumulierend,
    Verwendungen: Kosmetika, Körperpflege-/Gesundheitsprodukte, Arzneimittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Beschichtungen und nichtmetallische Oberflächenbehandlungen sowie Dicht- und Klebemittel, Wärmeübertragungsflüssigkeit in der Halbleiterfertigung, Grundierungen für Farben, Verkleben von Harzen und Klebstoffen, Lösungsmittel, Haftvermittler, Beschichtungen für elektronische Baugruppen, Dichtstoffe
  • O,O,O-Triphenylphosphorothioat, EG-Nr.: 209-909-9, CAS Nr.: 597-82-0, persistent-bioakkumulierend-toxisch, Verwendung: Herstellung von Schmiermitteln,
    Verwendung in Schmiermitteln und Schmierfetten
  • Reaktionsgemisch von Triphenylthiophosphat mit tertiären Butylphenylderivaten, EG-Nr.: 421-820-9 , CAS-Nr.: 192268-65-8 , persistent-bioakkumulierend-toxisch,
    Verwendungen: Herstellung von und Verwendung in Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermitteln, Schmierfetten und Flüssigkeiten für Metallbearbeitungsprozesse
  • Perfluamin (Perfluortripropylamin, gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen / PFAS), EG-Nr.: 206-420-2, CAS-Nr: 338-83-0, sehr persistent und sehr bioakkumulierend,
    Verwendungen: Herstellung elektrischer, elektronischer und optischer Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, z.B. als Kühlflüssigkeit
Zuvor hatte die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Liste der “Kandidatenstoffe” im November 2024 um einen Stoff erweitert und zwar Triphenylphosphat (EG-Nummer: 204-112-2, CAS-Nummer: 115-86-6). Er wurde neu aufgenommen aufgrund von endokrinen Disruptor-Eigenschaften. Verwendet wird er, soweit allgemein bekannt, als Flammenhemmer und Weichmacher in Kunststoffen, Hilfsstoffen und Dichtmitteln.
Zuvor war im Sommer 2024 neu aufgenommen worden:
Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid (EG Nr.: 201-279-3, CAS Nr.: 80-43-3).
Dieser wird primär als Flammschutzmittel verwendet, aber weist reproduktionstoxische Eigenschaften auf.
Die hier auf der ECHA-Homepage zu findende Kandidatenliste umfasst nun insgesamt 247 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen längs der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.