SCIP-Datenbank
SCIP-Datenbank veröffentlicht
Alle Hersteller oder Lieferanten (“suppliers“) von SVHC-haltigen Erzeugnissen (“articles“) auf dem EU-Markt (Mengengrenze von mehr als 0,1 Gewichtsprozent “weight by weight“) sind zur Übermittlung von Informationen in die sogenannte SCIP-Datenbank verpflichtet. Die Informationen aus der Datenbank sind sowohl für Unternehmen der Abfallwirtschaft als auch für Konsumenten einsehbar.
Sie müssen folgende Informationen übermitteln:
- Bezeichnung Ihres Erzeugnisses,
- Name, Konzentrationsbereich und Ort der auf der Kandidatenliste verzeichneten Stoffe,
- sonstige Informationen, die seine sichere Verwendung gestatten – insbesondere Informationen, mit denen sichergestellt wird, dass das Erzeugnis als Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird.
Die Abfallrahmenrichtlinie schreibt eine Nutzung der Datenbank ab dem 5. Januar 2021 vor.
Entsprechend der nationalen Umsetzung der SCIP-Meldepflicht in Deutschland in Paragraf 16f des Chemikaliengesetzes besteht für Unternehmen in Deutschland zunächst wohl keine gesetzliche Pflicht, dazu die Datenbank selbst auch zu nutzen. Eher reicht jedenfalls nach dem unmittelbaren Wortlaut des Paragrafen aktuell das bloße zur Verfügung stellen der Informationen gemäß Art. 33 REACH gegenüber der ECHA entsprechend der Maßgabe der Abfallrahmenrichtlinie aus. Dieser Interpretationsspielraum kann sich jedoch entweder durch die noch ausstehende Rechtsverordnung des BMU zur Konkretisierung oder im Anschluss an eine mögliche Beschwerde der Europäischen Kommission im weiteren Verlauf noch ändern.
Für Unternehmen, die die Datenbank nutzen, stellt die ECHA auf Ihrer Website Materialien zur Unterstützung und Beratung zur Verfügung. Ebenfalls können Unternehmen hierzu den Helpdesk der ECHA kontaktieren.
Für die Einreichung der erforderlichen Informationen hat die ECHA ein harmonisiertes IUCLID-Format für die SCIP-Datenbank festgelegt.
Die übermittelten Informationen werden veröffentlicht und stehen anschließend den Abfallentsorgungsunternehmen zur Verfügung, um die derzeit bestehende Informationslücke zu schließen. Die ECHA veröffentlicht die Informationen so, wie sie übermittelt werden, auf ihrer Website. Für die Datenqualität ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Sofern begründet, wird sie den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährleisten. Auch werden Angaben, mithilfe derer die Beteiligten in der Lieferkette miteinander in Verbindung gebracht werden könnten, beispielsweise nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Die Datenbank, Hilfestellungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der ECHA hier.
* Substances of Concern in articles, as such or In complex objects Products