Titandioxid

Hinweise zur Titandioxid-Einstufung und Kennzeichnung

Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist der deutsche „REACH-CLP-Biozid-Helpdesk“ angesiedelt (www.reach-clp-biozid-helpdesk.de). Dieser hat eine neue 5-seitige “Hilfestellung zur Anwendung der harmonisierten Titandioxideinstufung“ veröffentlicht. Darin werden die anzuwendenden Vorgaben dargestellt und teilweise interpretiert.
Neben Hintergrundinformationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise werden auch fünf typische Fragen aus der Praxis beantwortet:
  • Wie müssen titandioxidhaltige pulverförmige Gemische, zum Beispiel Fugenmörtel, eingestuft und gekennzeichnet werden?
  • Wie müssen titandioxidhaltige Suspensionen, d.h. Flüssigkeiten, in denen Partikel fein verteilt sind, zum Beispiel Wandfarbe, eingestuft und gekennzeichnet werden?
  • Müssen titandioxidhaltige Malkreiden oder Buntstifte eingestuft und gekennzeichnet werden?
  • Müssen titandioxidhaltige Erzeugnisse eingestuft und gekennzeichnet werden?
  • Müssen titandioxidhaltige Erzeugnisse eingestuft und gekennzeichnet werden, wenn sie bei der Verwendung, zum Beispiel durch Abrieb, titandioxidhaltigen Staub abgeben können?
Die pdf-Datei ist über diesen Link zur BAuA verfügbar.