Perfluoroktansäure (PFOA) | Pentachlorphenol

Anpassung der POP–Verordnung

Die EU-Kommission hat zwei Delegierte Verordnungen zur Anpassung des Anhang I der europäischen POP-Verordnung veröffentlicht.
Zum einen ist der Eintrag zu PFOAs, ihrer Salze und PFOA–verwandten Verbindungen betroffen. Hier wurden bestimme Grenzwerte verändert bzw. eingeführt, unter anderem um die Herstellung bestimmter Medizinprodukte weiter zu ermöglichen.
Zum anderen sind Pentachlorphenol sowie seine Salze und Ester betroffen - hierfür wird für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen nun ein Grenzwert festgelegt, um das Recycling von Holzspänen weiterhin zu ermöglichen.
Die Änderungen sind am 22. Februar, beziehungsweise 15. März 2021 in Kraft getreten.
Die Delegierten Verordnungen finden Sie hier und hier.