Für Inverkehrbringer und Anwender
Änderung des REACH-Anhangs XVII bzgl. N,N-Dimethylformamid
Am 22. November 2021 wurde im EU-Amtsblatt eine „Verordnung (EU) 2021/2030 vom 19. November 2021 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich N,N-Dimethylformamid“ veröffentlicht. Sie ergänzt den in der Praxis wichtigen Anhang XVII, der Beschränkungen des Inverkehrbringens etc. enthält, um eine Ziffer 76, die wie nachfolgend zitiert lautet:
76. N,N-Dimethylformamid (CAS-Nr. 68-12-2, EG-Nr. 200-679-5)
1. Darf nach dem 12. Dezember 2023 nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender haben DNEL-Werte für die Exposition von Arbeitnehmern von 6 mg/m3 bei Inhalation und von 1,1 mg/kg/Tag bei Aufnahme über die Haut in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen.
2. Darf nach dem 12. Dezember 2023 nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % hergestellt oder verwendet werden, es sei denn, die Hersteller und nachgeschalteten Anwender treffen geeignete Risikomanagementmaßnahmen und sorgen für angemessene Verwendungsbedingungen, die gewährleisten, dass die Exposition von Arbeitnehmern unter den in Absatz 1 angegebenen DNEL-Werten liegt.
3. Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gelten die darin festgelegten Verpflichtungen für das Inverkehrbringen zur Verwendung oder für die Verwendung als Lösungsmittel für das Beschichten von Textilien und Papiermaterialien mit Polyurethan im direkten oder im Transferverfahren oder für die Herstellung von Polyurethanmembranen ab dem 12. Dezember 2024 und für das Inverkehrbringen zur Verwendung oder für die Verwendung als Lösungsmittel für das Trocken- und Nassspinnen synthetischer Fasern ab dem 12. Dezember 2025.“
Erläuterungen dazu finden sich im EU-Amtsblatt L 415 hier.