Antragsverfahren im Fall einer EMAS-Registrierung

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist zuständige Stelle im Sinne der europäischen EMAS-Verordnung 1221/2009 und des nationalen Umweltauditgesetzes. Sie registriert auf Antrag Unternehmen und sonstige Organisationen, deren Umwelterklärung von einem anerkannten Umweltgutachter validiert worden ist.
Für Ihren Registrierungsantrag finden Sie ein Antragsformular in der rechten Spalte (In Sonderfällen, z. B. bei Organisationen mit mehreren Standorten, bitten wir um Kontaktaufnahme im Vorfeld).
Für die Beantragung der Revalidierung (alle drei bzw. vier Jahre) ist ein ähnliches Formular ausgefüllt der Umwelterklärung beizufügen. Bei den jährlichen bzw. auf Antrag nur zweijährlichen Vorlagen einer validierten Aktualisierung der Umwelterklärung ist die Verwendung des Formulars nur dann erforderlich, wenn sich im Vergleich zum früher ausgefüllten Formular Änderungen ergeben haben (z. B. Wechsel des EMAS-Ansprechpartners beim Antragsteller oder Wechsel des Umweltgutachters).