Verpackungsgesetz (VerpackG)
VerpackG: Schritte zur Vorbereitung
Erstinverkehrbringer verpackter Waren mit der Zielgruppe der privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen wie Gaststätten, Verwaltungen, Freizeiteinrichtungen, Büros von Freiberuflern, Krankenhäuser und viele mehr fallen unter das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Dieses ist am 01.01.2019 in Kraft getreten:
- Wer für seine Lizenzierungspflichtigen Verpackungen noch keinen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen Entsorgungssystem abgeschlossen hat, sollte hierfür umgehend Angebote einholen. Betroffene Unternehmen können aktuell zwischen folgenden dualen Entsorgungssystemen wählen (hier in alphabetischer Reihenfolge die Auflistung der Homepages):
www.bellandvision.de
www.eko-punkt.de
www.gruener-punkt.de
www.interseroh.de
www.landbell.de
www.noventiz.de
www.reclay-group.com
www.veolia.de
www.zentek.de (oder www.zmart24.de) - Außerdem hat eine Registrierung bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“(www.verpackungsregister.org) zu erfolgen. Wie die Registrierung bei der ZSVR funktioniert erfahren Sie u.a hier im Erklärvideo der Zentralen Stelle.
- Ebenfalls freigeschaltet wurde von der ZSVR Ende Oktober 2018 das Prüfer-Register, in das sich Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater eintragen lassen müssen, sofern sie Vollständigkeitserklärungen prüfen wollen.
- Veröffentlicht wurde auch ein Katalog zur Abgrenzung betroffener Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher von nicht betroffenen Verkaufsverpackungen für „großgewerbliche“ Endverbraucher. Da der Katalog nicht alle Fragestellungen abdecken kann, werden im Zweifelsfall Anfragen an die ZSVR notwendig werden (über die Adresse: anfrage@verpackungsregister.org). Deren Beantwortung wird nach erster Auskunft der ZSVR kosten- und gebührenfrei erfolgen, aber kann sich um etliche Wochen verzögern.