Verpackungsgesetz (VerpackG)
Merkblatt zur Änderung des VerpackG veröffentlicht
Am 3. Juli 2021 ist die Novelle des VerpackG in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind überwiegend jedoch erst 2022 umzusetzen. Hier finden Sie zu den neuen Bestimmungen und Regelungen ein Merkblatt. Da die Umsetzung einiger Regelungen noch nicht abschließend bzw. ausdrücklich geklärt ist, wird das Merkblatt nochmals zeitnah ergänzt.
Mit der Novelle wurden einige Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, etwa verpflichtende Mehrwegverpackungen im "take-away"-Bereich ab 2023. Die Pfandpflicht wird zu Beginn 2022 auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ausgeweitet. Die Registrierungspflicht wird im Sommer 2022 auf sämtliche Hersteller ausgeweitet.