IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Gewerbeabfallverordnung - IHK Merkblatt

2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten und löste damit die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2002 ab.
Sie verschärfte die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie an die Entsorgung von Abfallgemischen. Vor allem stieg aber auch der Dokumentations- und Begründungs-Aufwand. Gleiches gilt für Bau-Abfälle, die weitgehend ebenfalls unter die Verordnung fallen und für die ähnliche Vorgaben gemacht wurden.
Im beigefügten IHK-Merkblatt werden die Dokumentationsanforderungen bewusst mehrfach erwähnt, um die Reihenfolge der Optionen und die damit jeweils verbundenen Pflichten deutlicher zu machen. Außerdem wird versucht, Art und Umfang der geforderten Dokumentation näher zu beschreiben.