EU-Batterieverordnung
EU-Batterieverordnung verkündet
Am 28. Juli 2023 ist die neue EU-Batterieverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Einige Regelungen traten am 18. August, einige treten nach sechs Monaten und einige nach zum Teil mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Im Einklang mit den Kreislaufzielen des Europäischen Grünen Deals ist die neue Batterieverordnung die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind.
- Laut der direkt anwendbaren Verordnung wird künftig der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien angegeben werden müssen. Anschließend wird die EU Leistungsklassen und Grenzwerte für diese Batterien einführen.
- Darüber hinaus muss ab 2031 bei der Herstellung neuer Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel verwendet werden.
- Die Verordnung schreibt Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (z.B. in E-Bikes) und Allzweck-Gerätebatterien vor.
- Eine besondere Neuerung ist der digitale Batteriepass für Traktions- und Industriebatterien. Für diese müssen damit zentrale Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus digital zur Verfügung gestellt werden.
- Die EU-Batterieverordnung definiert zum ersten Mal ökologische und soziale Sorgfaltspflichten für vier wichtige Batterierohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit). Unternehmen, die Batterien erstmals in den europäischen Markt importieren, müssen deshalb sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette der für Batterien verwendeten Rohstoffe hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
- Auch die Austauschbarkeit von Gerätebatterien und Batterien für leichte Transportmittel wird geregelt.
- Schließlich wurden auch die Bestimmungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien überarbeitet. Insbesondere werden ehrgeizige neue Ziele für die Sammlung und das Recycling festgelegt.