Pfandpflicht Einweggetränkeverpackungen
ZVSR veröffentlicht Themenpapier zu erweiterter Pfandpflicht bei Einweggetränkeverpackungen
Zum 1. Januar 2022 tritt die erste Stufe der sog. “erweiterten Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind dann bestimmte Einweggetränkeverpackungen pfandpflichtig, die bisher der Systembeteiligungspflicht unterlagen.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ein Themenpapier zu den neuen Bestimmungen erstellt.
Dieses Papier der ZSVR liefert Ihnen einen Überblick, welche Einweggetränkeverpackungen bzw. welche Getränke dann von der erweiterten Pfandpflicht betroffen sind und welcher Handlungsbedarf sich daraus für Hersteller (Erstinverkehrbringer bzw. Importeure) sowie für Vertreiber der betroffenen Verpackungen ergibt.
Das besagte Themenpapier finden Sie hier.