Einstufung von Abfällen
Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich
Ob ein Abfall als gefährlich eingestuft werden muss, ergibt sich in Deutschland zunächst aus der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), welche u. a. auf Anhang III der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) verweist. Auf der Grundlage jenes Anhangs III hat die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften von Abfällen anhand von (Summen)-Parametern bundesweit harmonisierte Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit erarbeitet und den Ländern zur Anwendung im Vollzug empfohlen. Die Technischen Hinweise wurden auf der Homepage der LAGA veröffentlicht.
Abfallerzeuger sollten prüfen, ob sie eigene Abfälle bisher anhand der alten Vollzugshinweise von 2002/2006 eingestuft haben und ob Änderungsbedarf besteht.