IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

EU-Parlament stimmt Beschränkung von Einwegkunststoff zu

Das Europäische Parlament hat der Richtlinie zur Beschränkung von Einwegkunststoff (so genannte SUP-Richtlinie) final zugestimmt, mit welcher die EU die maritime Kunststoffverschmutzung reduzieren will. Der beschlossene Rechtsakt stellt ein bedeutendes Vorhaben aus der zuvor beschlossenen EU-Kunststoffstrategie dar.
Zur zukünftigen Beschränkung von Einwegplastik sieht die Richtlinie verschiedene Maßnahmen vor, u. a.:
  • Produktverbote: Einwegkunststoffprodukte wie Strohhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen und Luftballonstäbe sowie Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff werden ab 2021 einem europaweiten Verbot unterworfen.
  • Verbrauchsminderungsvorgaben: EU-Mitgliedstaaten sollen die Verbrauchsraten von weiteren Einwegplastikprodukten verbindlich durch individuelle Schritte reduzieren. Dies betrifft u.a. bestimmte Lebensmittelverpackungen. Denkbar wäre hier etwa eine Abgabe auf betroffene Einwegplastikprodukte.
  • Kennzeichnungs- und Gestaltungsvorschriften: Für verschiedene Einweg-Hygieneprodukte aus Kunststoff trifft die Richtlinie Kennzeichnungsvorschriften etwa im Hinblick auf die richtige Produktentsorgung, für Getränkebehälter aus Kunststoff trifft die Richtlinie stattdessen Gestaltungsvorgaben (Befestigung des Deckels am Behälter).
  • Getrenntsammlungsquote: Bis zum Jahr 2029 soll eine getrennte Sammlung von mindestens 90 Prozent der Kunststoff-Getränkeflaschen in der EU erfolgen. Denkbar wäre dazu etwa ein entsprechendes Pfandsystem.
  • Kostenverteilung für Reinigungsaktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen: Die Kostenlast für bezügliche Säuberungsaktionen schreibt die Richtlinie künftig im bestimmten Rahmen den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu, ebenso sieht die Richtlinie in diesem Rahmen Sensibilisierungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber Konsumenten im Umgang mit Einwegkunststoff vor.