Batterierücknahmesysteme
Verzeichnis der Batterierücknahmesysteme
Seit spätestens Anfang 2022 benötigen Batterierücknahmesysteme eine aktualisierte Genehmigung durch die nun zuständige Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR). Diese veröffentlicht die – allmählich anwachsende – Liste der Systeme auf ihrer Homepage www.stiftung-ear.de in der Rubrik „Verzeichnisse“.
Wer Gerätebatterien herstellt oder importiert und in Deutschland in Verkehr bringt, muss theoretisch ein eigenes System genehmigen lassen oder sich einem zugelassenen System anschließen, was in fast allen Fällen die bessere Wahl sein dürfte.
Ebenfalls seit Anfang 2022 gibt es das Batterie-Register beim Umweltbundesamt nicht mehr, da alle Inverkehrbringer von Batterien (Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien) nun stattdessen in dieser Eigenschaft bei Stiftung EAR registriert sein müssen. Über die Rubrik „Verzeichnisse“ ist auch dieses neue Register zu finden, wobei die Suchhinweise zu beachten sind (* voran und * ans Ende des Suchworts).