Netzausbau

Bund-Länder Netzgipfel: Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Netzausbaus

Bund und Länder haben sich bei einem Netzgipfel Ende September 2018 auf ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Netzausbaus geeinigt.
1. Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0)
Ziel ist es die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. So soll z.B. bei Neubau auf oder neben bestehenden Trassen auf die Bundesfachplanung bzw. das Raumordnungsverfahren in den Ländern verzichtet werden können. Spätere Erhöhungen der Transportkapazitäten sollen leichter umgesetzt werden können, etwa durch die Mitverlegung von Leerrohren. Bei Austausch der Leiterseile auf bestehenden Trassen soll das Anzeigeverfahren ausreichen. Bei Baubeginn soll nicht mehr erforderlich sein, dass die Genehmigungen für die Gesamttrasse bereits vorliegen. Außerdem ist die Festlegung gesetzlicher Fristen - auch für die Netzbetreiber als Vorhabenträger - angedacht. Das NABEG 2.0 soll im 1. Quartal 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
2. Ziele für Abschluss von Genehmigungsverfahren
Bis Ende 2021 sollen alle Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), die Höchstspannungs­gleichstromtrassen (SuedLink, SuedOstLink, Ultranet), die Hälfte der Ausbauvorhaben in Zuständigkeit der Länder und die Hälfte der Drehstrom-Ausbauvorhaben in Zuständigkeit des Bundes genehmigt sein.
3. Vorausschauendes Controlling
Vorgesehen sind konkrete Zielabsprachen mit allen Beteiligten unter Einbindung der zuständigen Landesminister und dem Bundeswirtschaftsminister. Für definierende Hotspots des Netzausbaus soll ein besonders intensives Controlling erfolgen.
Darüber hinaus wurde die Bedeutung der Optimierung der Bestandsnetze, die Notwendigkeit der Regionalisierung des Erneuerbaren-Ausbaus, die Erhöhung der Kapazitäten der geplanten Trassen und die Übernahme von Systemdienstleitungen durch Erneuerbare betont. All diese Aspekte sollen dazu beitragen, den notwendigen Netzausbau womöglich zu begrenzen.
Einschätzung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, wichtig sind aber auch die konkreten zeitlichen Zielsetzungen und die regelmäßige Einbindung der zuständigen Minister. So wird lässt sich im Prozess die politische Verantwortung für die Beschleunigung der Verfahren immer wieder verdeutlichen.