Änderungen für den Ausbau der Solarenergie

Neuerungen durch das Solarpaket I

Das Solarpaket I zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland zu beschleunigen und zu vereinfachen. Ziel ist es, bis 2030 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über 130 Gigawatt zu installieren und bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Die wichtigsten Maßnahmen des Solarpakets I umfassen dabei:
  1. Balkonkraftwerke: Erleichterungen für den Betrieb von Solarmodulen an Balkonen, die bis zu 2000 Watt Leistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung ohne Anmeldung beim Netzbetreiber betrieben werden können.
  2. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Einführung eines neuen Instruments zur gemeinsamen Nutzung von PV-Anlagenstrom in Mehrparteienhäusern durch intelligente Messsysteme.
  3. Förderung und Vergütung: Erhöhung der Vergütung für Dachanlagen mit mehr als 40 kW Leistung wird um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben.
  4. Direktvermarktung: Es wird eine Flexibilisierung der Pflicht zur Direktvermarktung für Anlagen mit 100 bis 200 kW geben. Zukünftig kann im Bereich von 100 bis 200 Kilowatt auf die verpflichtende Direktvermarktung verzichtet werden und die überschüssigen Strommengen ohne Vergütung ins Netz gespeist werden.
  5. Freiflächen-Photovoltaik: Schaffung eines eigenen Untersegments bei Ausschreibungsverfahren. Die Ausschreibungsmengen steigen in diesem Untersegment in den kommenden Jahren schrittweise auf bis zu 2075 Megawatt pro Jahr.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
In einem kurzen Erklärfilm informiert außerdem die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin über die zentralen Änderungen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen des Solarpakets I.
Teile des Gesetzes stehen noch unter beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt der EU. Der aktuelle Stand kann fortlaufend von den hier aufgeführten Angaben abweichen.