IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Individueller Sanierungsfahrplan und BAFA-Förderung

Mit dem Sanierungsfahrplan können Energieberater ein standardisiertes Instrument anbieten, das individuell eine schrittweise energetische Sanierung darlegt. Konkrete Maßnahmen und deren Effekte auf den Verbrauch, Umsetzungszeitpunkt, Kosten und der energetische Zielzustand werden im individuellen Sanierungsfahrplan aufgezeigt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Erstellung von solchen Sanierungsfahrplänen.
Für Wohngebäude
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1 300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1 700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Für Nichtwohngebäude
Im BAFA-Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 werden Konzepte für Nichwohngebäude gefördert. Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie z.B. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird ebenfalls gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Die Förderhöhe beträgt auch hier 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt dabei von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab: Gebäude mit einer
  • Nettogrundfläche unter 200 m2 können einen Zuschuss von maximal 1.700 Euro erhalten;
  • bei einer Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2 beträgt der Zuschuss maximal 5.000 Euro; und
  • bei einer Nettogrundfläche mehr als 500 m2 sind es maximal 8.000 Euro.