Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gebäudeenergiegesetz
Am 13. August 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht (siehe hier). Das Gesetz fasst das EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Außerdem wird der Förderdeckel für Solaranlagen gestrichen und im Baugesetzbuch eine Länder-Klausel für Abstandsregelungen für Windkraftanlagen eingeführt. Verschärfungen des Anforderungsprofils bei Neu- und Bestandsbauten sind nicht enthalten, allerdings werden die Ziele im Jahr 2023 noch mal auf den Prüfstand gestellt.
Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht übernommen.
Zusammen mit dem GEG hat der Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch beschlossen. Die Länder haben fortan die Möglichkeit, per Landesgesetz Mindestabstände von höchstens tausend Metern zu Wohnbebauung festzulegen.
Außerdem hat der Bundestag die Streichung des Förderdeckels für Solaranlagen beschlossen. Die Einspeisung von Solarstrom ins Netz über die EEG-Umlage wird auch vergütet, wenn die ursprünglich gesetzte Grenze von 52.000 Megawatt überschritten wird.
Das Gesetz trat im Wesentlichen am 1. November 2020 in Kraft.