DGUV Regel
DGUV Regel „Branche Einzelhandel“
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat eine DGUV Regel 108-601 „Branche Einzelhandel“ veröffentlicht. Darin werden notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen in Einzelhandelsbetrieben erläutert.
Zunächst wird aufgelistet, was für alle Unternehmen und was speziell für die Branche gilt. Im Anschluss daran werden Gefährdungen und Maßnahmen betrachtet.
Themen sind u. a.
- der Umgang mit Flurförderzeugen,
- der Umgang mit Gefahrstoffen,
- die Lagerung von Feuerwerkskörpern,
- Brandschutz,
- Umgang mit Geräten zur mobilen Datenerfassung, welche Laserstrahlung aussenden
- und einiges mehr.
Spezielle Kapitel gehen auf den Lebensmitteleinzelhandel sowie Bau-, Garten- und Möbelmärkte ein.
Die Anhänge der DGUV Regel enthalten u. a. eine kommentierte Auflistung der gängigen prüfpflichtigen Arbeitsmittel und Einrichtungen sowie Angaben dazu, wer diese Prüfungen durchführen muss bzw. kann.