TRBS
Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung und ihrer Dokumentation
Bereits Ende Mai wurden Ergänzungen zur TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ bekanntgegeben, die im Wesentlichen aus einem neuen – unverbindlichen - Anhang 2 mit Beispielen bestehen. Auf insgesamt 29 Seiten werden zunächst fünf Leitfragen vorgeschlagen und dann anhand von fünf Beispielen konkretisiert.
Die Fragen lauten:
a) Treten bei der Verwendung eines Arbeitsmittels nur geringe Gefährdungen auf?
b) Können mehrere Arbeitsmittel bei der Gefährdungsbeurteilung und ihrer Dokumentation zusammengefasst beurteilt werden?
c) Sind die Voraussetzungen für die vereinfachte Vorgehensweise nach § 7 BetrSichV erfüllt?
d) Handelt es sich um ein Arbeitsmittel, für das eine Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung des Herstellers vorliegt, die für die Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden kann?
e) Handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage gemäß Anhang 2 BetrSichV?
Die fünf Beispiele betrachten:
1: Verwendung von Handwerkzeugen bei gleichartigen Arbeitsbedingungen
2: Verwendung von Zentrierständern in einer Fahrradwerkstatt
3: Verwendung von Innenlader-Paletten zum Transport von Betonfertigteilen
4: Personenaufzug in einem Verwaltungsgebäude
5: Dampfkesselanlage
Den Änderungstext sowie die neue Gesamtfassung der TRBS 1111 finden Sie unter folgendem Link zur Themenseite der BAuA.