Medieninformation vom 19. April 2024
Der Mittelstand im Cyber-Fadenkreuz: IHK informiert über NIS-2-Richtlinie
„Die Bedrohung durch Cyber-Angriffe bleibt auf einem beispiellos hohen Niveau.“ So lautet das aktuelle Lagebild von Klaus Schmid, Mitglied der IHK-Vollversammlung und Vorsitzender des IHK-Arbeitskreises IT-Wirtschaft.
Dies bestätigt beispielhaft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in seinem Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland 2023. Das dortige Fazit: kleine und mittelständische Betriebe sind ebenso durch Cyber-Angriffe bedroht, wie große und finanzstarke Unternehmen. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen durch die Politik. Die IHK informiert in einem kostenfreien Veranstaltungsformat jetzt über die aktuellen Entwicklungen. Im Fokus stehen die neuen Anforderungen aus der sogenannten „NIS-2 Richtlinie“.
Klaus Schmid: „Der Gesetzgeber hat die potenziellen Auswirkungen eines IT-Ernstfalls für den Mittelstand richtig erkannt. Eben weil ein Abfluss von Daten oder ein Hack von Systemen geschäftsgefährdend sein kann.“ Gleichzeitig gilt es jetzt das Maß an Standards und Gesetzen nicht zu überdrehen. In diesem Kontext müssten gerade Industrie- und Dienstleistungsunternehmen bis Herbst 2024 die potenziellen Auswirkungen der Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie NIS-2 für sich bewerten.
„Hier geben wir als IHK jetzt mit einem Webinar erste Einschätzungen und Hilfestellungen“, so Schmid. Die Komplexität der Richtlinie sei nicht zu unterschätzen. Insbesondere deshalb, weil sie Anforderungen an unterschiedliche Sektoren stelle und zum Management von Cyber-Risiken, deren Controlling und Notfallpläne verpflichte.
Ein zentrales Anliegen für Schmid ist, dass sich Unternehmen mit ihren IT-Dienstleistern kurzschließen. Schmid: „Die Cyber-Angriffe nehmen zu, die Verbrecher sind professionell, die Gefahren sind real.“ Wer hier keinen regelmäßigen Austausch zu seinem Experten pflege, erhöhe sein Risiko. Der Arbeitskreis IT-Wirtschaft der IHK stehe hier mit Kontakten oder Hilfestellungen konstruktiv zu Seite.
Das IHK-Webinar und die IHK-IT-Sicherheitskonferenz
Am Dienstag, 23. April, 9:00 Uhr, haben IHK-Unternehmen die Möglichkeit, mehr über NIS-2 zu erfahren: Was es genau ist, wen es betrifft, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie der Prozess beginnen kann. Anmeldungen erfolgen über die Homepage der IHK: www.ihk.de/sbh/veranstaltungen.
Am Dienstag, 23. April, 9:00 Uhr, haben IHK-Unternehmen die Möglichkeit, mehr über NIS-2 zu erfahren: Was es genau ist, wen es betrifft, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie der Prozess beginnen kann. Anmeldungen erfolgen über die Homepage der IHK: www.ihk.de/sbh/veranstaltungen.
Darüber hinaus sollten Unternehmen den 9. Oktober bereits jetzt im Kalender markieren. An diesem Tag lädt die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erneut zur IT-Sicherheitskonferenz ins Haus der Wirtschaft ein.