Medieninformation vom 9. Oktober 2024

IHK fordert weiterhin Verzicht auf das Gleichbehandlungsgesetz

Die IHK fordert die Landesregierung weiter auf, von dem geplanten Gleichbehandlungsgesetz Abstand zu nehmen. Nach den Plänen der Landesregierung sollten sich Bürgerinnen und Bürger künftig leichter wehren können, wenn sie der Meinung sind, durch Behörden benachteiligt worden zu sein. Angesichts der bestehenden Gesetze und Normen sieht die IHK keinen Regelungsbedarf für ein solches Gleichbehandlungsgesetz.
Die Umsetzung hätte ein weiteres „Bürokratiemonster" in der Verwaltung bedeutet und Prozesse verlangsamt, auch mit Folgen für die Wirtschaft. „Es muss aktuell mehr denn je darum gehen, Bürokratie wirksam abzubauen und nicht neue Bürokratie zu schaffen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez.
Auch der von der Landesregierung eingesetzte, aber unabhängige Normenkontrollrat, der zu Bürokratiev ermeidung und Bürokratieabbau berät, nannte das Gesetzesvorhaben überflüssig und warnte eindringlich vor einer Umsetzung. Neben der Verwaltung wären auch sogenannte Beliehene, wie Schornsteinfeger oder Kfz-Prüfingenieure betroffen. „Die Stellungnahmen des Normenkontrollrats wie auch aus der IHK-Organisation müssen ernst genommen werden, damit Bürokratieabbau in Baden-Württemberg gelingen kann. Dieser Weg muss konsequent fortgeführt werden. Die derzeitige Diskussion erschwert die Planungssicherheit für die Wirtschaft“, so Thomas Albiez.