Medieninformation vom 5. Juli 2024
IHK-Zumeldung zur Bundestagsdebatte über die Aussetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
„Nach und nach erscheinen die ersten Studien zu den Auswirkungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“, berichtet IHK-Vizepräsident Dr. Harald Marquardt. „Sie zeigen unter anderem zwei Dinge: Kleine und mittlere Unternehmen sind stark von den Berichtspflichten betroffen, auch wenn sie überhaupt nicht unter das Gesetz fallen.“
Das sei insofern nicht überraschend, als berichtspflichtige Firmen notwendige Daten bei ihren Zulieferern abfragen müssten. Faktisch erhöhe es aber weiter den bürokratischen Aufwand.
„Zum anderen gibt es Hinweise darauf, dass sich Firmen aus Ländern mit erhöhtem Risiko zurückziehen“, so Dr. Marquardt mit einem Verweis auf eine branchenübergreifende IHK-Umfrage sowie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zu den Auswirkungen des LkSG in der Textilbranche.
„Das LkSG verfolgt ein im Grunde gutes Ziel; nur ist es handwerklich schlecht gemacht. Es mehren sich die
Anzeichen, dass – ähnlich wie bei der Medizinprodukteverordnung – die Nebenwirkungen schwer wiegen. Das zeigt sich in verminderter Wettbewerbsfähigkeit durch die Bürokratielast bei den Betrieben und verringerter Wertschöpfung in den Entwicklungsländern“, beschreibt der IHK-Vizepräsident die neue Situation.
Er appelliert an die Verantwortlichen in Berlin und Brüssel, die Auswirkungen des Gesetzes zeitnah zu evaluieren: „Wenn ein Gesetz sein gestecktes Ziel nicht mit einem verhältnismäßigen Aufwand erreicht, müssen wir uns darüber unterhalten, ob es noch angemessen ist. Die Vorschläge der Wirtschaft dafür liegen schon länger auf dem Tisch.“ Wichtig sei auch, das EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sinnvoll, rechtssicher und eben auch unbürokratisch mit dem deutschen Gesetz zu verknüpfen. Allein die Recherche, was für den eigenen Betrieb gelte, würde viele Ressourcen binden.
Nach der aktuellen IHK-Bürokratieumfrage und Erhebungen des Normenkontrollrates ist die bürokratische Belastung der Betriebe in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. „Ein schlankes Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hätte das Potenzial zu zeigen, dass man tatsächlich gegen die grassierende Bürokratie angehen will“, so Dr. Marquardt abschließend.