Medieninformation vom 28. Oktober 2022

IHK-Onlineveranstaltung: Mehrwegsysteme im Gastgewerbe – eine gute Alternative

Ab dem 1. Januar kommenden Jahres werden größere Gastronomie-Betriebe, Caterer und Lieferdienste verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten. Verbrauchende sollen künftig die Wahl zwischen To+-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. Damit wird die EU-Verpackungsrichtlinie, die bereits seit 2019 in Kraft ist, umgesetzt. Aktuell ist die Nutzung derartiger Mehrweg-Gebinde noch eine freiwillige Entscheidung von Gastronominnen und Gastronomen, die jedoch sowohl Kosten verringern als auch Umweltbelastungen vermeiden kann.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg informiert Interessierte aus der Gastronomie in einer Onlineveranstaltung am Dienstag, 8. November, 14 bis 15:30 Uhr, via MS Teams über den Einsatz solcher Mehrwegsysteme.
In Kooperation mit dem Landkreis Rottweil und dem Mehrwegsystem-Anbieter RECUP/REBOWL stellt die IHK eine Alternative zur Einwegverpackung vor. Im Anschluss berichtet eine Unternehmerin über ihre eigenen Erfahrungen und den praktischen Einsatz von Mehrwegsystemen im Gastgewerbe.
Die Teilnehmenden sind eingeladen, über den Chat mitzudiskutieren und ihre Fragen zu stellen. Anmeldungen zur Onlineveranstaltung sind möglich über die Internetseite der IHK unter www.ihk.de/sbh unter Eingabe des Schlagwortes „Mehrweg“. Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz und Mehrwegsystemen für Außer-Haus-Verkauf sind abrufbar auf der IHK-Homepage über www.ihk.de/sbh. IHK-Ansprechpartnerin bei Fragen ist Frau Daniela Hermann, Telefon: 07721 922-136, E-Mail: hermann@vs.ihk.de.