Medieninformation vom 27. April 2023
IHK kritisiert Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz: „Ohne Wohlstandsverluste nicht umsetzbar“
Das Bundeskabinett hat dem Bundesrat einen Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zur Stellungnahme zukommen lassen. Statt der bisher verfolgten kooperativen Effizienzpolitik geht es bei dem Vorhaben vor allem um Umsetzungspflichten für Unternehmen und die Einhaltung absoluter Einsparziele für den deutschen Energieverbrauch. Damit ist der Einbruch des Bruttoinlandsprodukts nahezu vorprogrammiert, zeigen Berechnungen der IHK-Organisation.
„Der Titel des Gesetzes ist irreführend“, so Birgit Hakenjos, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg. „Was im Text steht, ist eine Begrenzung des maximalen Energieverbrauchs in Deutschland – Effizienz bedeutet jedoch, dass man die eingesetzte Energie ins Verhältnis mit der damit erbrachten Leistung setzt. Untersuchungen zeigen, dass Deutschland seine CO2-Emissionen vom BIP-Wachstum entkoppeln konnte, also heute mehr Leistung je ausgestoßener Tonne CO2 erbringen kann als vor einigen Jahren. Gleichzeitig haben wir mit dem CO2-Handel ein marktwirtschaftliches System, das preisliche Anreize setzt, Energie effizient einzusetzen. Zusätzliche Vorgaben sind schlicht unproduktiv. Besser wäre es, den Turbo beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu zünden – ein ausreichendes Angebot an grünem Strohm unterstützt die Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität.“
Berechnungen der IHK-Organisation zeigen in allen vier betrachteten Szenarien einen Rückgang des Bruttoinlandproduktes, wenn das Gesetz in Kraft treten sollte. Das zentrale Problem: Die Energieeinsparungen würden Effizienzsteigerungen in der Produktion erfordern, die in vielen Bereichen derzeit nicht erreichbar sind. Die Ziele der Bundesregierung wären also wahrscheinlich nur erreichbar, wenn die Unternehmen Teile ihrer Produktion einstellen. Da jeder zweite Arbeitsplatz in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg an der Industrie hängt, wird das geplante Gesetz hier überdurchschnittlich viele Unternehmen betreffen. Birgit Hakenjos: „Ohne Energie läuft keine Maschine. Der aktuelle Ansatz des Gesetzgebers ignoriert die Realität, in
der wir in Zukunft mehr Energie verbrauchen werden, etwa durch die Digitalisierung und Elektrifizierung unseres Alltags.“
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Darüber hinaus würden die zusätzlichen Berichts- und Auditpflichten Ressourcen bei den Unternehmen binden und den bereits jetzt begrenzten Kapazitäten bei Gutachtern, Zertifizierern und Auditoren weiter strapazieren. Gleichzeitig stellen die Offenlegungspflichten ein Risiko für das Geschäftsgeheimnis dar – auch für die als kritische Infrastruktur eingestuften Rechenzentren.
„Ich betrachte die legislativen Entwicklungen vor allem im Bereich der Klimapolitik vermehrt mit Sorge“, merkt die IHK-Präsidentin abschließend an. „Bei der Festlegung politischer Ziele können wir Unternehmen und als IHK mit unserem Know-How unterstützen, um abzustecken, was technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist. Mit Fristverkürzungen bei Konsultationen, in der wir unsere Expertise einbringen können und einem generellen Misstrauen gegenüber der Wirtschaft ist das gesamtgesellschaftliche Ziel der Klimaneutralität unter Stabilität unseres Wohlstandsniveaus kaum zu erreichen. Das Energieeffizienzgesetz stellt einen massiven Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen dar und geht über die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinaus. Die Wirtschaft braucht unternehmerische Freiheiten und Technologieoffenheit, um diese Ziele zu erreichen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang erneut an das noch ausstehende Belastungsmoratorium der Koalition zu Beginn der Energiekrise.“
Hintergrund
Die Berechnungen zu den Auswirkungen der IHK zu den Auswirkungen des geplanten Gesetzes sind verfügbar unter https://www.dihk.de/de/wohlstandsverluste-durch-das-geplante-energieeffizienzgesetz--93004.
Die Berechnungen zu den Auswirkungen der IHK zu den Auswirkungen des geplanten Gesetzes sind verfügbar unter https://www.dihk.de/de/wohlstandsverluste-durch-das-geplante-energieeffizienzgesetz--93004.