Medieninformation vom 27. Januar 2023
Zumeldung zur Beschränkung der Energie-Härtefallhilfen
Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags enthalten die Energie-Härtefallhilfen für kleinere und mittlere Unternehmen keine Unterstützung für Öl- und Pelletsverbraucher. Dabei hatten Bund und Länder genau diese Unterstützung im Dezember noch vereinbart. Dazu sagt Thomas Albiez, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg:
„In einer Zeit der Unsicherheit ist ein verlässliches Krisenmanagement zentral. Dass politische Beschlüsse revidiert werden, schadet der Planungssicherheit der Betriebe und ihrem Vertrauen in die Politik. Die IHK hatte schon früh auf die Aufnahme von Pellets und Öl in die Härtefallhilfen hingewiesen.
Unternehmen sind im letzten Jahr vermehr auf diese Energieträger umgestiegen, um Gas einzusparen, auch als Teil der gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, ohne Gasmangellage durch den Winter zu kommen.
Vor dem Hintergrund einer erneut angespannten Gasversorgung im kommenden Winter ist die Entscheidung, Pellets und Öl von der Härtefallhilfen auszunehmen, nicht nachvollziehbar. Denn die russischen Gaslieferungen sind noch nicht vollständig kompensiert. Hier geht es auch nicht um die generelle Förderung von fossilen Energieträgern oder einem erneuerbaren Rohstoff: Es geht darum, einzelnen Betrieben, deren tragfähiges Geschäftsmodell durch die Energiepreise bedroht ist, ein Überleben am Standort Deutschland zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu sichern.
Durch die weitere Verzögerung müssen Betriebe noch länger auf die benötigte Unterstützung warten. Wenn sie nicht vom Bund kommt, sollte das Land diese Unterstützungslücke schließen.“