Medieninformation vom 25. September 2023

IHK-Arbeitskreis zum PFAS-Verbot: IHK lädt Unternehmen zum fachlichen Austausch ein

PFAS, sogenannte per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, werden in vielfältigen Produktionsverfahren eingesetzt und verleihen Materialien in Alltagsgegenständen besondere thermische oder chemische Eigenschaften.
Das von der EU vorgeschlagene Verbot könnte massive Auswirkungen auf das produzierende Gewerbe haben. Damit sich Unternehmen auf die Beschränkungen vorbereiten und mögliche Alternativen prüfen können, initiiert die IHK einen PFAS-Arbeitskreis.
IHK-Umweltreferent Marcel Trogisch: „Auf Initiative von Deutschland, Dänemark, der Niederlande, Norwegens und Schwedens plant die Europäische Union aktuell, die Verwendung von rund 10.000 dieser, oft auch als ‚Jahrhundert-Chemikalien‘ bezeichneten Stoffe zu beschränken. Bis zum 25. September läuft dazu die EU-Konsultation, bei der betroffene Unternehmen Ausnahmen und Alternativen vorschlagen können. Nachdem die EU-Kommission die schätzungsweise über 5.000 eingegangenen Hinweise geprüft und einen Bericht zur weiteren Vorgehensweise erstellt hat, bringt die IHK betroffene Unternehmen in regelmäßigen Abständen zusammen mit Experten an einen Tisch. Damit soll gewährleistet werden, dass Unternehm en die vorgesehenen Übergangsfristen nutzen und rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen können.“
Martin Schmidt verantwortet bei der IHK das Automotive-Netzwerk „AuToS SW-BW“ und weist auf die branchenübergreifende Relevanz hin: „Es ist davon auszugehen, dass beinahe jedes Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe PFAS einsetzt – sowohl in Produkten als auch in der Produktion. PFAS-haltige Komponenten spielen bei der Energie- und Mobilitätswende eine wichtige Rolle und werden beispielsweise nicht nur im Fahrzeug selbst verbaut, sondern sind im gesamten vorgelagerten Wertschöpfungsprozess enthalten: so auch in Dichtungen, Leitungen, Halbleitern und anderen Bestandteilen von Maschinen und Anlagen. Wir laden die Unternehmen dazu ein, unser Netzwerk und die Expertise aus Wirtschaft und Forschung zu nutzen und Lösungswege zu erarbeiten.“
Die Bereitstellung von Daten durch die Beteiligung an der Konsultation sei entscheidend, ob es Ausnahmeregelungen vom generellen Verbot geben wird. Um das EU-Regulierungsverfahren weiterhin qualifiziert zu begleiten, sucht die IHK nach Praxisbeispielen aus Unternehmen in der Region, bei der ein Verbot von PFAS-Stoffen zu Problemen in der Lieferkette oder bei der Herstellung führen könnte.
Weiterführende Informationen zur EU-Konsultation und einen Handlungsleitfaden für Unternehmen sind auf der IHK-Homepage unter www.ihk.de/sbh/pfas oder mit der Dokumentennummer 5718286 abrufbar. Mit dem EU-Chemikalienrecht betraute Mitarbeitende finden dort auch Kontaktdaten, um sich einen Platz im PFAS-Arbeitskreis der IHK zu sichern.