Medieninformation vom 25. Januar 2023
Automobilzulieferer aufgepasst!: Förderprogramm „Beratungsgutschein Automobilwirtschaft“ massiv erweitert
Wie die IHK mitteilt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das Zuschussprogramm „Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft“ ausgeweitet.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mit bis zu 3.000 Beschäftigten.
„Bereits zahlreiche Unternehmen im Land haben in der Vergangenheit von den Beratungsgutscheinen profitiert. Neu ist, dass Unternehmen nun die Möglichkeit haben, bis zu drei Beratungsgutscheine zu nutzen statt bislang nur einen“, verdeutlicht IHK-Technologietransfermanager Niklas Lehmann die wesentlichen Änderungen. Außerdem seien entlang folgender drei Themenfelder Förderungen durchführbar: bei Fragen zur strategischen Unternehmensausrichtung, zur strategischen Umsetzungsbegleitung und zur strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung.
Das Wirtschaftsministerium unterstützt seit 2021 mit den Beratungsgutscheinen kleine und mittelständische Unternehmen aus Baden-Württemberg mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Pro Gutschein werden nun bis zu zehn Beratertage gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei maximal 80 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistung. Die Zuwendung beträgt weiterhin maximal 10.000 Euro pro Gutschein, in Summe ab sofort also bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen.
Weitere Informationen zur Förderung erteilt bei der IHK Niklas Lehmann, Telefon: 07721 922-414 bzw. per E-Mail: niklas.lehmann@vs.ihk.de. Mehr Details zum den Beratungsgutscheinen der Automobilwirtschaft sind abrufbar auf der IHK-Internetseite unter www.ihk.de/sbh (Eingabe der Dokumentennummer 5693400 im Suchfeld).