Medieninformation vom 20. Dezember 2023
Etwa 70 Unternehmen informierten sich bei der IHK zum neuen Energieeffizienzgesetz
Rund 70 Unternehmen haben sich im Rahmen der online durchgeführten Informationsveranstaltung „Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - neue gesetzliche Vorgaben und Pflichten für Unternehmen“ bei der IHK zu dem Gesetz informiert. Das Energieeffizienzgesetz ist Ende November in Kraft getreten und beinhaltet diverse Neuregelungen für Unternehmen.
Lennart Diepmans, Referent für Energie und Klimaschutz bei der IHK bewertet die Veranstaltung als Erfolg: „Die rege Teilnahme der Betriebe an unserer Veranstaltung zum Energieeffizienzgesetz unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein der Wirtschaft in unserer Region für die Energiewende und den Klimaschutz. Daher versucht die IHK die Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen. Dennoch muss betont werde, dass die Betriebe bereits seit langer Zeit viel für die Energieeffizienz leisten – auch ohne strikte rechtliche Pflichten. Die Zahlen unseres jährlich durchgeführten Energiewendebarometers zeigen, dass sich bereits neun von zehn Industrieunternehmen im Bereich der Energieeffizienz engagieren. Vor allem Investitionen in die effiziente Technik sind nach wie vor eine der Top-Maßnahmen der Betriebe.“
Laut der IHK sind durch das neue Gesetz Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden verpflichtet innerhalb von 20 Monaten ein Energiemanagementsystem oder EMAS einzuführen. Zudem müssen ergänzende Anforderungen hinsichtlich der Energie- und Abwärmeströmen erfüllt und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung durchgeführt werden. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von lediglich mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen konkrete Umsetzungspläne zu entwickeln, zu veröffentlichen sowie extern prüfen zu lassen.
Die sogenannte Valerie-Norm zur Wirtschaftlichkeitsberechnung energiebezogener Investitionen ist im Energieeffizienzgesetz integriert. Um ihre Mitgliedsbetriebe auf die Umsetzung der Valeri-Norm vorzubereiten, veranstaltet die IHK am 10. Januar eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und über die Homepage der IHK unter dem Link www.ihk.de/sbh möglich.