Medieninformation vom 15. August 2023

EU-Konsultation zum PFAS-Verbot: IHK ruft betroffene Unternehmen zur Beteiligung auf

PFAS, sogenannte per- und polyfluorierte Alkylverbindungen finden sich nicht nur in unzähligen Produkten unseres täglichen Lebens wie etwa Outdoorbekleidung, Pfannenbeschichtungen oder Kosmetika. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften, wie eine hohe thermische oder chemische Stabilität oder Langlebigkeit, zählen diese Stoffe zu elementaren Chemikalien in der deutschen Wirtschaft. Aber wie die IHK nun mitteilt, könnten genau diese technischen Eigenschaften den PFAS-Stoffen zum Verhängnis werden, obwohl sie in vielen Hightech-Produkten wie Fahrzeugen, in der Medizin- und Umwelttechnik, im Bereich der Erneuerbaren Energien, in Halbleitern und vielen anderen Anwendungsgebieten zum Einsatz kommen.
Die Hintergründe dazu erläutert IHK-Umweltreferent Marcel Trogisch: „Auf Initiative von Deutschland, Dänemark, der Niederlande, Norwegens und Schwedens plant die Europäische Union aktuell, die Verwendung von rund 10.000 dieser, oft auch als ‚Jahrhundert-Chemikalien‘ bezeichneten, Stoffe zu beschränken. Der Beschränkungsentwurf zielt momentan auf ein pauschales Verbot ab, mit dem Ziel, die Herstellung und Verwendung aller PFAS zu verbieten, unter anderem auch das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in die EU.“
Martin Schmidt verantwortet bei der IHK das Automotive-Netzwerk „AuToS SW-BW“ und weist auf die branchenübergreifende Relevanz hin: „Es ist davon auszugehen, dass beinahe jedes Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe PFAS einsetzt – sowohl in Produkten als auch in der Produktion. PFAS-haltige Komponenten werden beispielsweise nicht nur im Fahrzeug selbst verbaut, sondern sind im gesamten vorgelagerten Wertschöpfungsprozess enthalten: so auch in Dichtungen, Leitungen und anderen Bestandteilen von Maschinen und Anlagen. Wir raten Unternehmen dringend dazu, zu überprüfen, ob sie von den geplanten Beschränkungen betroffen sind."
Laut IHK führe die EU aktuell noch bis zum 25. September eine Konsultation durch, an der sich diese Unternehmen beteiligen können. Die Beteiligung und die Bereitstellung von Daten sei entscheidend, ob es Ausnahmeregelungen vom generellen Verbot geben wird. Denn generell gelte hier das Prinzip: Keine Daten, kein Markt! Gesucht würden hier vor allem wissenschaftliche Belege, um die Sicherheit von PFAS und einzelnen Untergruppen fundiert beurteilen zu können.
Außerdem sucht die IHK dringend Praxisbeispiele aus Unternehmen in der Region, bei der ein Verbot von PFAS-Stoffen zu Problemen in der Lieferkette oder bei der Herstellung führen könnte. Mit diesen will sie dann den weiteren EU-Prozess qualifiziert begleiten.
Ob und inwieweit Unternehmen betroffen sind und welche Vorkehrungen zu treffen sind, thematisiert die IHK am 28. August in einer Onlineveranstaltung zu dem geplanten Beschränkungsvorschlag. Fragen beantworten Experten von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die EU-Konsultation sowie weitere Informationen rund um den Beschränkungsvorschlag, einen Handlungsleitfaden für Unternehmen und die Anmeldemöglichkeit zur IHK-Veranstaltung am 28. August um 16 Uhr finden interessierte Unternehmen über den Direktlink: www.ihk.de/sbh/pfas oder über IHK-Homepage: www.ihk.de/sbh (Eingabe der Dokumentennummer: 5718286 im Suchfeld).