Medieninformation vom 11. August 2023
IHK: Vorbereitungen auf neuen Umweltzoll CBAM laufen an – ein zweischneidiges Schwert für Unternehmen und Verbraucher
Zum 1. Oktober 2023 tritt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in der EU in Kraft. Importierte Produkte aus den Bereichen Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und Zement unterliegen dann einer Steuer, die die Differenz zwischen den hohen CO2-Preisen in der EU und den niedrigeren CO2-Preisen in Drittstaaten ausgleichen soll. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umwelt- und Klimastandards verlagern oder auch EU-Produkte durch emissionsintensivere Importe ersetzen (Carbon Leakage).
IHK-Vizepräsident Dr. Harald Marquardt stimmt mit der Zielsetzung der EU-Verordnung grundsätzlich überein: „Carbon Leakage gefährdet die Erreichung der globalen Klimaziele. Noch schneller als der Meeresspiegel steigen zurzeit jedoch die bürokratischen Belastungen der Unternehmen in der EU. Wir sehen deshalb beim CBAM in seiner aktuellen Form noch Nachbesserungsbedarf. Das beginnt bereits mit der übe
rhasteten Umsetzung: Die Durchführungsverordnung, die die Anforderung an Berichte im Detail regelt, liegt heute – zwei Monate vor Beginn – nur im Entwurf vor. Betriebe brauchen hier Planungs- und Rechtssicherheit.“
Der CBAM-Report zur Berechnung der Abgabe umfasse über 200 Datenfelder. Bei zehn Importsendungen pro Quartal mit durchschnittlich fünf CBAM-Produkten würde dies über 10.000 Datenfelder für den Report eines Unternehmens bedeuten. Und das alle drei Monate. Die Anzahl der Pflichtdatenfelder sollte daher dringend reduziert werden, so der IHK-Vizepräsident.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen wäre auch mit einer Anhebung der Bagatellgrenzen, der Nutzung von Standardwerten geholfen. Zusätzlich sollte die EU-Kommission ein digitales Tool zur Selbsteinschätzung aufsetzen, mit dem Akteure einfach prüfen können, inwiefern sie CBAM-Pflichten unterliegen und welche Daten sie von ihren ausländischen Lieferanten anfordern müssen.
„Wir müssen dringend darauf achten, dass unser Standort wettbewerbsfähig bleibt“, appelliert Vizepräsident Dr. Harald Marquardt. „Als industrie- und exportstarke Region werden bei uns überdurchschnittlich viele Betriebe vom neuen Umweltzoll betroffen sein. Höhere Verbraucherpreise sind dadurch nicht auszuschließen.“
Der international erfahrene Familienunternehmer gibt aber auch grundsätzlich zu bedenken: „Der CBAM berücksichtigt nicht, dass durch die vergleichsweise hohen CO2-Preise in der EU europäische Produkte auch auf dem Weltmarkt teurer sind als die der Konkurrenz. Unsere Kunden zahlen einen höheren Preis, wenn sie ein besseres Produkt dafür bekommen. Wenn wir aber teurer sind, weil wir höhere Bürokratiekosten einpreisen und aufwendige Berichte einfordern, sehen sich unsere internationalen Partner nach amerikanischen oder chinesischen Kunden um. Das Ziel müssen deshalb weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen sein. Ein Instrument dafür wäre eine schlagkräftige Ausgestaltung des Klimaclubs, der von Deutschland richtigerweise initiiert wurde. Allein schon, um internationale Handelskonflikte zu vermeiden.“
Die IHK-Organisation informiert im August und September deutschlandweit, worauf betroffene Unternehmen jetzt achten müssen. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg betrachtet den Sachverhalt am 21. September im Rahmen des mehrtägigen Außenwirtschaftsforums. Weitere Informationen zum CBAM und den Veranstaltungen unter: www.ihk.de/sbh/cbam.