Medieninformation vom 2. November 2023
Energieeffizienzgesetz (EnEfG): IHK sieht zusätzliche Belastung durch neue Vorgaben
In den kommenden Wochen wird das neue Energieeffizienzgesetz (kurz EnEfG) in Deutschland in Kraft treten. Mit diesem Gesetz werden die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt, wobei das deutsche Gesetz zum Teil über die EU-Vorgaben hinaus geht – mit spürbaren Folgen für die Unternehmen.
Dazu Bettina Schuler-Kargoll, Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg: „Das Gesetz definiert erstmalig verbindliche End- und Primärenergieeinsparziele. Solche ambitionierten Vorgaben sehen wir kritisch. Auch wenn der Gesetzgeber keine individuelle Begrenzung des Verbrauchs von Unternehmen vorsieht, werden die neu
en Regelungen in einer Zeit gedämpfter Konjunkturprognosen und geringer Wachstumspotenziale zu weiteren Kosten führen. Denn die Betriebe kämpfen jetzt schon mit hohen Energiekosten und vielen bürokratischen Hürden. Ich wäre nicht überrascht, wenn damit die Attraktivität des Standorts Deutschlands für das einzelne Produktionsunternehmen noch weiter sinkt.“
Laut IHK sind durch das neue Gesetz Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden verpflichtet, innerhalb von 20 Monaten ein Energiemanagementsystem oder EMAS einzuführen. Zudem müssen ergänzende Anforderungen hinsichtlich der Energie- und Abwärmeströme erfüllt und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung durchgeführt werden. Doch damit nicht genug: „Sogar Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von lediglich mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen konkrete Umsetzungspläne zu entwickeln und zu veröffentlichen. Diese Umsetzungspläne müssen zusätzlich durch einen Gutachter auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und bestätigt werden,“ erläutert Lennart Diepmans, Referent für Energie und Klimaschutz bei der IHK.
„Somit kommt in den nächsten Monaten einiges auf unsere Mitglieder zu. Dabei tätigen schon heute viele Betriebe umfangreiche Investitionen in die Energieeffizienz, um ihre Kosten zu senken, einen betrieblichen Beitrag zu den globalen Klimazielen sowie der Energiewende zu leisten – und dies auch, ohne dass es eine weitere gesetzliche Regelung bedurft hätte. Die Zahlen unseres jährlich durchgeführten Energiewendebarometers zeigen, dass sich bereits neun von zehn Industrieunternehmen im Bereich der Energieeffizienz engagieren. Vor allem Investitionen in die effiziente Technik sind nach wie vor eine der Top-Maßnahmen der Unternehmen“, so der Energiereferent weiter.
Um die Mitgliedsbetriebe auf die nahende Einführung des neuen Energieeffizienzgesetzes vorzubereiten, veranstaltet die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 7. Dezember eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und über die Homepage der IHK unter dem Link www.ihk.de/sbh/enefg möglich.
Weitere Informationen erhalten interessierte Unternehmen zu dem Thema bei der IHK, Lennart Diepmans, E-Mail: lennart.diepmans@vs.ihk.de oder per Telefon: 07721 922 137.