Medieninformation vom 1. August 2023
IHK berät Unternehmen zu Fördermitteln: Neustart bei Innovationsgutscheinen des Landes ab 15. Oktober
Die Innovationsgutscheine Baden-Württemberg erhalten eine Neuausrichtung. Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, die Fördermaßnahme zu optimieren und ihre Wirkung zu verstärken. Ab dem 15. Oktober treten nun die überarbeiteten Innovationsgutscheine in Kraft. Die IHK teilt mit, dass im Rahmen der Überarbeitung die aktuell fünf Gutscheinlinien auf insgesamt drei Innovationsgutscheine zusammengeführt werden, wobei das bisherige Förderspektrum erhalten bleibt. Neu sind quartalsweise Förderaufrufe bei den Gutscheinen „Hightech BW“ und „Start-up BW“, um die Innovationskraft der Unternehmen gezielt zu unterstützen, so IHK Fördermittelexperte Maximilian Keller.
„Mit der Verschlankung der Fördermodule und der Vereinfachung der Antragstellung helfen wir den Unternehmen im Land ihre Innovationskraft zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern. Die Neuausrichtung wird dazu beitragen, dass Baden-Württemberg auch weiterhin ein starker Innovations- und Technologiestandort bleibt“, sagt Keller.
Laut dem Experten sind Förderungen bis zu 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent möglich. Die Gutscheine unterstützen umsetzungsorientiere Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Die Gutscheine sind technologie- und branchenoffen.
Durch den Transfer von Forschungsergebnissen in die unternehmerische Praxis erhalten Unternehmen gezielt Zugang zu neuen Technologien und Erkenntnissen aus der Wissenschaft, um diese für ihre eigenen Innovationsvorhaben zu nutzen. Dadurch sollen Synergien zwischen Forschung und Wirtschaft geschaffen werden.
Maximilian Keller gibt vor allem den regionalen Start-Ups noch den Tipp mit auf den Weg, dass mit dem Innovationsgutschein Start-up BW auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden können. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg steht für Fragen im Bereich Fördermittel zur Verfügung. Möglich sind Terminvereinbarungen mit dem Fördermittelexperten zu einer individuellen Fördermittelberatung. Weitere Informationen bei Maximilian Keller unter maximilian.keller@vs.ihk.de bzw. per Telefon: 07721 922-312.