Nachweis der fachlichen Eignung für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer
Bei der Antragstellung auf eine Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr ist unter anderem ein Nachweis der fachlichen Eignung notwendig. Dieser wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor der IHK erbracht.
Prüfungssachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei jeweils einstündigen schriftlichen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. In der Regel wird die Prüfung eintägig durchgeführt. Sie umfasst folgende Sachgebiete:
Recht
Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:
- Personenbeförderungsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- Grundzüge des Steuerrechts
Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen (Tarife)
- Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage
- Buchführung
- Versicherungswesen
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung von Fahrzeugen
Grenzüberschreitende Beförderung
- Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
- Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxi- und Mietwagenverkehr wichtig sind
- Beförderungsdokument
Bewertung der Prüfungsleistung
Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
- schriftliche Fragen: 40 Prozent
- schriftliche Übungen/Fallstudien: 35 Prozent
- mündliche Prüfung: 25 Prozent
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Teil unter 50 Prozent der möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfung wird von der IHK Reutlingen abgenommen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die IHK Reutlingen.
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Lehr- und Übungsbücher
Lehr- und Übungsbücher können Sie bei folgenden Verlagen erwerben:
Schulungsveranstalter
Folgende Veranstalter führen nach Kenntnis der IHK derzeit in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:
SVG Service und Vertrieb Süd GmbH
Hedelfinger Straße 17 – 25, 70327 Stuttgart-Wangen
Tel. 07 11 - 4 01 92 31
Hedelfinger Straße 17 – 25, 70327 Stuttgart-Wangen
Tel. 07 11 - 4 01 92 31
IBA GmbH & Co. KG
Postfach 49, 72401 Haigerloch
Tel. 0800 - 1 00 23 10 (gebührenfrei)
Seminarort: Blaubeuren
Postfach 49, 72401 Haigerloch
Tel. 0800 - 1 00 23 10 (gebührenfrei)
Seminarort: Blaubeuren
Verkehrsseminare Fachschule Naumann
In der Stehle 36b, 53547 Kabach-Ohlenberg
Tel. 0 26 44 - 4 06 33 34
Bundesweite Schulungen
In der Stehle 36b, 53547 Kabach-Ohlenberg
Tel. 0 26 44 - 4 06 33 34
Bundesweite Schulungen
Weitere Informationen erhalten Sie von den einzelnen Lehrgangsveranstaltern.