Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde notwendig
Gründung im Taxen- und Mietwagenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Informationen zu den erforderlichen Schritten und Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- und/oder Mietwagenverkehr sowie über die möglicherweise notwendige Fachkundeprüfung, können Sie dem Merkblatt der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg entnehmen. Zusätzlich finden Sie dort auch noch einen ausführlichen Orientierungsrahmen über die jeweils geforderten Prüfungsinhalte und Informationen, für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind.
Wenn Sie Personenverkehr durchführen wollen, der weder Taxen- noch Mietwagenverkehr darstellt (z.B. Omnibus), dann ist für Sie die Prüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagen, von Bedeutung. Diese Prüfung wird für Baden-Württemberg zentral durch die IHK Region Stuttgart durchgeführt.