Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde notwendig
Gründung im Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für Verkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein sowie auch für die Schweiz wird eine sog. Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU- / EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehren).
Verkehre mit nicht zur EU / zum EWR gehörenden Drittstaaten (z. B. Ukraine) können u.a. durch Einsatz der Erlaubnis (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit sog. bilateralen oder CEMT-Genehmigungen (für den Streckenanteil in den Drittstaaten) durchgeführt werden.
Informationen zu den erforderlichen Schritten und Voraussetzungen für die Erteilung einer der oben genannten Genehmigungen sowie über die möglicherweise notwendige Fachkundeprüfung, können Sie dem Merkblatt der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg entnehmen. Zusätzlich finden Sie dort auch noch einen ausführlichen Orientierungsrahmen über die jeweils geforderten Prüfungsinhalte.