IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Elektrofahrzeuge: Hinweise für Fuhrparkverantwortliche

Von den verbauten Hochvolt(HV)-Komponenten geht bei Serienfahrzeugen unter normalen Bedingungen keine elektrische Gefahr aus. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass bei Reparatur- oder Servicearbeiten unter Spannung stehende Teile berührt werden können. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung aktuelle Informationen zur Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen veröffentlicht. Ab Seite 42 werden in Abhängigkeit der jeweiligen Tätigkeit verschiedene Qualifizierungsstufen unterschieden.

Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person
Für das Bedienen von HV-Fahrzeugen ist es ausreichend, die Beschäftigten auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinzuweisen und zu den dabei zu beachtenden Besonderheiten zu unterweisen. Zum Bedienen zählen auch Servicearbeiten, deren elektrische Gefährdung mit dem Bedienen durch den Fahrer oder die Fahrerin vergleichbar ist. Dazu zählen beispielsweise das Wechseln der Scheibenwischerblätter, das Auffüllen von Wischwasser oder die Nutzung bekannter Befüllanschlüsse (z. B. für Motoröl, Kühlwasser).

Sensibilisierungen können von der Unternehmerin oder vom Unternehmer oder von einer geeigneten Person, z. B. einer Fachkundig unterwiesenen  Person (FuP), durchgeführt werden.

Qualifikation Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP)
Fachkundig unterwiesene Personen dürfen allgemeine Arbeiten am Fahrzeug, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen, durchführen. Dazu zählen zum Beispiel Karosseriearbeiten, Öl- und Radwechsel, Arbeiten an der konventionellen Bremsanlage in der Nähe von Radnabenmotoren, Arbeiten neben den HV-Leitungen an der Lenkung, dem Verbrennungsmotor, den Achsen usw. sowie Arbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC).

Beschäftigte könnten bei diesen Arbeiten durch Fehlhandlungen oder im Fehlerfall einer elektrischen Gefährdung ausgesetzt sein. Sie müssen zu diesen Gefährdungen, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln von Fachkundigen Personen (FHV) unterwiesen werden.

Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)
Die erfolgreiche Qualifizierung nach dieser Stufe befähigt die Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand.

Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter Leitung und Aufsicht einer FHV durchgeführt werden.

Qualifikation Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Mit der Qualifikation für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial, z. B. für die Hochspannungs-prüfung nach Herstellervorgaben.

Neben der Qualifikation nach Stufe 2S, einem Mindestalter von 18 Jahren und einer erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung müssen Beschäftigte zeitnah vor der Ausbildung zur Stufe 3S mindestens einjährige praktische berufliche Erfahrung im KFZ- oder Elektrobereich besitzen. Diese Voraussetzung ist zum Beispiel durch eine Berufsausbildung in der KFZ-Mechatronik erfüllt.