IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Leitfaden Lebensmittelhygiene aktualisiert
Von Abfall bis Wareneingangskontrolle: Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in der Gastronomie hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seinem aktualisierten Leitfaden „Basiswissen Lebensmittelhygiene in der Gastronomie“ zusammengefasst.
Gastronomen, Händler und Lebensmittelhersteller sind dafür verantwortlich, dass in ihren Betrieben hygienisch einwandfrei gearbeitet wird. Beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln besteht daher die gesetzliche Pflicht, für Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Um Lebensmittelsicherheit zu garantieren und Gesundheitsgefahren zu vermeiden, muss ein Gastronomiebetrieb zum einen alle Anforderungen an die Basishygiene erfüllen und zum anderen eine anstandslose Herstellung gewährleisten. Darüber hinaus muss ein Betrieb auch über ein geeignetes betriebsinternes Kontrollsystem verfügen.
In der Publikation „Basiswissen Lebensmittelhygiene in der Gastronomie“ hat der DIHK das erforderliche Know-how dazu aufbereitet. Der Handlungsleitfaden vermittelt einen ersten Überblick, über die Mindestanforderungen an Bau und Einrichtung, über den Umgang mit Lebensmitteln oder auch über die Rechte von Gastronomie-Unternehmern. Beschrieben wird insbesondere, wie ein Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen ("Hazard Analysis Critical Control Points", Gefahrenanalyse und Überwachung kritischer Lenkungspunkte) aussehen muss.
Neben einer Auflistung der rechtlichen Grundlagen und Leitlinien bietet die Broschüre zudem zahlreiche Vorlagen für Checklisten und Dokumentationen. Der Leitfaden ist eine Ergänzung zu dem Standardwerk „Was der Gastwirt wissen muss“.
Die DIHK-Publikation „Lebensmittelhygiene in der Gastronomie“ (20 Seiten) kann zum Preis von 5,20 € bestellt werden unter:
DIHK Publikationen Service
Werner-von-Siemens-Str. 13
53340 Meckenheim
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oder online unter www.dihk-verlag.de