IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
"Verbot von Einwegkunststoffen ab Juli 2021"
Wegwerfprodukte wie Einwegbesteck, Trinkhalme oder Plastikteller sollen ab 3. Juli in Deutschland verboten sein – dies gilt auch für Styroporbehältnisse für den Take-away Bedarf. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder.
Am 3. Juli tritt die Einwegkunststoffverbots- und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Mit den beiden neuen Verordnungen setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um. Damit sind ab dem Sommer dieses Jahres bestimmte Produkte wie Einweggeschirr verboten und andere Erzeugnisse aus Einwegkunststoff wie etwa Becher für Coffee to go müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Gastronomiebetriebe, Lieferservice oder Cateringunternehmen etc. dürfen ihre Lager- und Restbestände aufbrauchen! Die Bestandsregel soll eine sinnlose Vernichtung von gebrauchstauglicher Ware und der dadurch erst recht unnötigen Müllentstehung entgegenwirken.
DasMerkblatt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), erläutert was sich im Einzelnen ändert und welche Produkte genau betroffen sind.
Der IHK-Artikel "Kennzeichnungsvorgaben für bestimmte Einwegkunststoffartikel" liefert ebenfalls weitere Informationen zum Thema.
Die neue Verordnung richtet sich in erster Linie an die Hersteller und verbietet das Inverkehrbringen der genannten Produkte. Das Verbot des Inverkehrbringens betrifft auch den Import aus Nicht-EU-Staaten. Somit ist sichergestellt, dass die verbotenen Produkte der Umwelt zuliebe in Zukunft aus dem Handel und der Gastronomie verschwinden werden.