Gesetzlicher Rahmen für den stationären Handel
Alles was man im Handel beachten muss - auf einen Blick!
Unabhängig von der Art Ihres Geschäftes, müssen Sie sich an die Rahmenbedingungen halten, die der Gesetzgeber vorschreibt. Die wichtigsten Bestimmungen finden Sie hier auf einen Blick. Bei weiteren Fragen steht die IHK Branchen Betreuung „Handel“ gerne zur Verfügung.
GESETZ ZUR LADENÖFFNUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Dieses Gesetz gilt für die Öffnung von Verkaufsstellen. Mehr unter www.landesrecht-bw.de
Als Download-Dokument der IHK Heilbronn-Franken
Als Download-Dokument der IHK Heilbronn-Franken
WETTBEWERBSRECHT
In Deutschland ist das Recht des Einzelhandelsverkaufs unter anderem durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Dies beinhaltet beispielsweise Vorgaben zu Sonderangeboten, Eröffnungsangeboten, Fabrikverkauf, Lagerverkauf und Sonderveranstaltungen (z.B. Tage der offenen Tür oder Sonntagsöffnungen)
Mehr dazu finden Sie im IHK-Artikel "Rechtsfolgen wettbewerbswidrigen Werbens"
Mehr dazu finden Sie im IHK-Artikel "Rechtsfolgen wettbewerbswidrigen Werbens"
PREISDEKLARATIO
Die Preisangabenverordnung regelt, wie Sie die Preise Ihrer angebotenen Handelswaren ausweisen müssen. Preise müssen für den Verbraucher sichtbar und gültig sein.
Mehr dazu finden Sie im IHK-Artikel "Preisangabenverordnung"
Mehr dazu finden Sie im IHK-Artikel "Preisangabenverordnung"
HYGIENE UND LEBENSMITTELSCHUTZ: Falls Sie einen Laden eröffnen, der Lebensmittel in der Produktpalette hat, müssen Sie sich mit den Vorschriften zur Lebensmittelhygiene vertraut machen. Gerade beim Verkauf unverpackter Waren gelten besondere Vorschriften.
Mehr dazu finden Sie im IHK-Artikel der IHK Region Stuttgart "Lebensmittelhygiene"
BAULICHE VORGABEN FÜR LEBENSMITTEL
Eine gute räumliche und technische Ausstattung ist für Lebensmittelbetriebe wichtig, um hygienische Arbeitsabläufe sicherzustellen.
Einige grundlegende Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausstattung von Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen immer erfüllt sein.
BAULICHE VORGABEN
Oftmals nimmt die Bauaufsichtsbehörde die Räumlichkeiten neuer Ladenlokale vor der Eröffnung ab. Sie prüft, ob sich die Lokalität für den bestimmten Zweck eignet und ob alle baulichen Vorgaben eingehalten werden. Um nachträglichen, kostspieligen Umbaumaßnahmen vorzubeugen, sollten Sie vor der Unterzeichnung eines Kauf- oder Pachtvertrages Rücksprache mit Ihrem zuständigen Bauamt halten.
STADTPLANERISCHE VORGABEN
Viele deutsche Städte und Gemeinden haben ganz individuelle Vorgaben an den angesiedelten Einzelhandel in ihrem Verwaltungsbereich. So genannte Einzelhandelskonzepte basieren auf dem Baurecht und dem Raumordnungsrecht. Die enthaltenen Regelungen können die Distanz zwischen mehreren, gleichartigen Geschäften, die Erhaltung des Stadtbildes, Lärmschutz, den Standort und das Angebot betreffen. Ggf. empfiehlt es sich bei der Gemeinde nachzufragen.
KUNDENTOILETTEN
Die Einrichtung von Sanitäranlagen ist für viele Einzelhändler Pflicht. Beispielsweise wenn eine Versammlungsstätte gegeben ist und auch Essen und Getränke ausgegeben werden.
Mehr unter www.landesrecht-bw.de
Mehr unter www.landesrecht-bw.de
AUSHANGPFLICHTIGE GESETZE FÜR ARBEITGEBER
Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Für den Arbeitgeber ist eine genaue Lektüre der jeweiligen Vorschriften unerlässlich, um die unterschiedlichen Vorgaben entsprechend umzusetzen. In jedem Fall muss für den Arbeitnehmer die Möglichkeit bestehen, sich ohne Schwierigkeiten über den aushangpflichten Inhalt zu informieren. Üblicherweise erfolgt ein Aushang an einem "schwarzen Brett".
Download unter www.ihk-berlin.de