IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Übergangsregelung für das Zertifizierungsverfahren "Steuerbefreite Gesundheitsförderung"

Die Steuerbefreiung für die betriebliche Gesundheitsförderung kann seit 2019 nur noch für zertifizierte Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Zertifizierung war bis jetzt nicht Voraussetzung. Für bereits vor dem 1. Januar 2019 begonnene unzertifizierte Gesundheitsmaßnahmen hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung getroffen: Das Zertifizierungsverfahren ist erst maßgeblich für Sachbezüge, die nach dem 31. Dezember 2019 gewährt werden.

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