Aus- und Weiterbildung
Neue Bezeichnung “Bachelor Professional” oder “Master Professional”
Allgemeine Informationen
Mit den in Kraft getretenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind unter anderem die neuen Bezeichnungen “Berufsspezialist”, “Bachelor Professional” und “Master Professional” in der Fortbildung eingeführt worden.
Die IHK-Organisation unterstützt die neuen Bezeichnungen der Fortbildungsstufen und setzt sich dafür ein, dass die Neuerungen schnellstmöglich für die Absolventen der IHK-Fortbildungsabschlüsse zur Anwendung kommen können.
Um die Bezeichnungen auch im Prüfungszeugnis aufführen zu können, muss jeder bestehende Fortbildungsabschluss separat geprüft und die Rechtsverordnung geändert werden.
Die IHK-Organisation unterstützt die neuen Bezeichnungen der Fortbildungsstufen und setzt sich dafür ein, dass die Neuerungen schnellstmöglich für die Absolventen der IHK-Fortbildungsabschlüsse zur Anwendung kommen können.
Um die Bezeichnungen auch im Prüfungszeugnis aufführen zu können, muss jeder bestehende Fortbildungsabschluss separat geprüft und die Rechtsverordnung geändert werden.
Die abgelegte Prüfung muss gemäß dieser geänderten Rechtsverordnung abgelegt sein. Das erfolgt durch die Wirtschafts- und Sozialpartner (zum Beispiel Verbände und Gewerkschaften) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Erst nach der Änderung der Rechtsverordnungen darf die IHK auch entsprechende Zeugnisse erstellen.
Das überarbeitete Berufsbildungsgesetz sieht keine rückwirkende Neuausstellung alter Zeugnisse beziehungsweise keine nachträgliche Ergänzung der erworbenen Abschlussbezeichnungen vor. Erworbene Zeugnisse, die vor Inkrafttreten des neuen BBiG ausgestellt worden, bleiben unverändert.
Bitte wenden Sie sich bei Anfragen zu den neuen Bezeichnungen direkt an die entsprechenden Verbände, Gewerkschaften sowie das BMBF.
Das überarbeitete Berufsbildungsgesetz sieht keine rückwirkende Neuausstellung alter Zeugnisse beziehungsweise keine nachträgliche Ergänzung der erworbenen Abschlussbezeichnungen vor. Erworbene Zeugnisse, die vor Inkrafttreten des neuen BBiG ausgestellt worden, bleiben unverändert.
Bitte wenden Sie sich bei Anfragen zu den neuen Bezeichnungen direkt an die entsprechenden Verbände, Gewerkschaften sowie das BMBF.
Folgende Verordnungen mit neuer Abschlussbezeichnung bereits veröffentlich