Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (34a)

Für welche Tätigkeit ist die Sachkundeprüfung pflicht?

Das Erfordernis einer Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe führt in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen. Nur „wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will“ muss eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung vorweisen.
Die fünf Tätigkeitsgebiete:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (sog. Türsteher)
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und
  • zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
hat der Gesetzgeber dem Erfordernis einer Sachkundeprüfung zugeordnet.
Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.
Für die übrigen Tätigkeiten ist für die Beschäftigten die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren, das vierzig Stunden umfassen muss, notwendig.

Für welche Tätigkeit ist die Unterrichtung ausreichend?

  • Geld- und Werttransporte
  • Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe vorgenommen wird
  • Tätigkeit im Auslassbereich einer Diskothek, die von dem Einlassbereich getrennt ist (dort wird häufig die Verzehrrechnung kassiert)
  • Zugangskontrolle bei Gaststätten (soweit keine Diskothek, vgl. unten)
  • Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen (z.B. Konzerten), inkl. Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang
  • Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion
  • Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss
  • Bewachungspersonal direkt vor der Bühne oder vor dem Backstage-Bereich (z. B. zum Schutz der Musiker)
  • Bewachungspersonal bei Veranstaltungen direkt in den sog. Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und ggf. bewusstlose Besucher bergen sollen
  • Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten
  • nach Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden sowie in und um abgezäunten Firmengebäuden
  • Personenschützer unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum
  • Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit
  • Tätigkeit als Museumswächter (hier sitzt die Wachperson in einem Raum, der ab und zu gewechselt wird – Hauptleistung bleibt aber die Bewachung der Museumsräume in abwechselnder Reihenfolge – also „im Stand“).

Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?

  • Personen mit folgenden Ausbildungsabschlüssen: Laufbahnprüfungen zumindest für den mittleren (oder höher) Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz, für den mittleren (oder höher) Justizvollzugsdienst sowie Feldjäger in der Bundeswehr und der neue Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
  • Personen mit den Weiterbildungsabschlüssen "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" oder "Meister für Schutz und Sicherheit"

Was ist der Inhalt der Sachkundeprüfung?

Inhalt sind folgende Sachgebiete, die auch im Rahmen der Unterrichtungsverfahren bei den Industrie- und Handelskammern behandelt werden:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Sachkundeprüfung beinhaltet eine schriftliche und mündliche Prüfung.
Die schriftliche Prüfung erfolgt nach dem Multiple-Choice-Verfahren, pro Fragen gibt es also mehrere Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen. Die Prüfung ist in ganz Deutschland einheitlich. Für die Bearbeitung haben die Prüflinge 120 Minuten Zeit. Die Prüfung findet in Deutsch statt.
In der mündlichen Prüfung liegt der Schwerpunkt auf den Sachgebieten "Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht" und "Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahren und Deeskalationstechniken in Konflikten sowie interkulturelle Kompetenz". Die Prüfung dauert 15 Minuten pro Prüfling, wobei bis zu fünf Prüflinge gemeinsam geprüft werden können. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Die schriftliche und mündliche Prüfung können beliebig oft wiederholt werden. Die Prüfung findet in Deutsch statt.
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe hat nur bestanden, wer sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden hat. Darüber stellt die IHK eine Bescheinigung aus. Diese ist als Nachweis der Sachkundevoraussetzungen der Behörde oder dem Arbeitgeber vorzulegen.

Prüfungsablauf

Prüfungstermine zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
20.02.2025
20.03.2025
15.05.2025
17.07.2025
16.10.2025
20.11.2025
11.12.2025

Prüfungsgebühren:
150,- Euro Prüfungsgebühr
Informationen zum Prüfungstag:
Schriftliche Prüfung zwischen 9:00 - 11:00 Uhr
Die mündlichen Prüfungen beginnen um ca. 13:00 Uhr.
Jeder Prüfling hat eine Prüfungszeit von 15 Minuten.

Hinweis:
Dieses Artikel dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung des Artikels kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Artikel dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (IHK-Bildungsportal).
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