Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Metall
1. Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.
3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.
4. Muster für einen Tätigkeitsnachweis
Gerne stellen wir Ihnen ein Muster (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) für einen Tätigkeitsnachweis zur Verfügung
5. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.
6. Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Metall finden Sie hier für Teil 1 und Teil 2.
Der Anmeldeschluss endet 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
7. Hilfsmittelliste und Strukturierung
Hier für Sie die aktuelle Hilfsmittelliste für Teil 1 und Teil 2, sowie die Strukturierung für Teil 1 und Teil 2.
8. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Metall ist die Verordnung nach dem Berufsbildungsgesetz.
9. Gebühren
Die Gebühren für die Prüfung finden Sie in unserem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) unter dem Punkt 2.3.2