IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
1. Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.
3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.
4. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.
5. Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk finden Sie hier für Teil 1 und Teil 2.
Der Anmeldeschluss endet 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
6. Hilfsmittelliste und Strukturierung
Hier für Sie die aktuelle Hilfsmittelliste für Teil 1 und Teil 2, sowie die Strukturierung für Teil 1 und Teil 2.
7. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk ist die Verordnung nach dem Berufsbildungsgesetz.
8. Gebühren
Die Gebühren für die Prüfung finden Sie in unserem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) unter dem Punkt 2.3.1