Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in

1. Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.

3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.

4. Muster für einen Tätigkeitsnachweis

Gerne stellen wir Ihnen ein Muster (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) für einen Tätigkeitsnachweis zur Verfügung

5. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.

6. Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in finden Sie hier für Teil 1 und Teil 2.
Der Anmeldeschluss endet 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

7. Hilfsmittelliste und Strukturierung

Hier für Sie die aktuelle Hilfsmittelliste für Teil 1 und Teil 2, sowie die Strukturierung für Teil 1 und Teil 2.

8. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in ist die Verordnung nach dem Berufsbildungsgesetz.