Geprüfte/-r Logistikmeister/-in
1. Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.
3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.
4. Muster für einen Tätigkeitsnachweis
Gerne stellen wir Ihnen ein Muster (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) für einen Tätigkeitsnachweis zur Verfügung.
5. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.
6. Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur Geprüften Logistikmeister/-in finden Sie hier für Teil 1 und Teil 2.
Der Anmeldeschluss endet 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
7. Hilfsmittelliste und Strukturierung
8. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zzum/zur Geprüften Logistikmeister/-in ist die Verordnung nach dem Berufsbildungsgesetz.
9. Gebühren
Die Gebühren für die Prüfung finden Sie in unserem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) unter dem Punkt 2.3.2